Schnurr Säge&Hobelwerk Holzverpackungen, Kolonie 2, 77787 Nordrach
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung die Ware durchgeführt haben.
3) Diese Allgemeine Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraph 310 Absatz 1 BGB.
2. Preise, Zahlung
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die Preisangaben in den Angeboten unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannte Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Lieferung
1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf dem Käufer über.
5. Gewährleistung
1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach Paragraph 377 HGB geschuldeten Untersuchungen und Rügeobliegenheiten.
2) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt
1) Bis zu vollständigem Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und so weit erforderlich, zu warten.
3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstige Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer nach der Abtretung zum Einzug der Forderungen ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
7. Haftung
1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln, ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts- CISG)
2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für die Fa. Schnurr zuständige Gericht.
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SCHNURR
Holzverpackungen | Säge- & Hobelwerk
Kolonie 2
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